Wissenswertes

Rechtliche Bestimmungen bei der Fahrzeugbeschriftung

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Die Fahrzeugbeschriftung ist natürlich eine hervorragende Möglichkeit, um für das eigene Unternehmen oder die Firma Werbung machen zu können. Aber bei all dem Enthusiasmus dürfen natürlich auch die gesetzlichen Bestimmungen nicht vergessen werden. Denn auch Fahrzeugbeschriftung kann nicht einfach so angebracht werden, wie man es gerne hätte. Es gibt grundlegende Dinge, die beachtet werden müssen. Auf diese Weise kommen Sie weder mit dem Gesetz, noch mit dem TÜV in einen Konflikt. Widmen wir uns nun erst einmal der ersten Bestimmung….

Der Aufmerksamkeit

Natürlich wollen Sie mit Ihrer Fahrzeugbeschriftung auch Aufmerksamkeit erregen, keine Frage. Aber dies darf nicht zulasten der anderen Verkehrsteilnehmer gehen. Das heißt also, Sie können Ihr Auto mit verschiedenen Beschriftungen oder auch Bemalungen gestalten. Sie müssen in diesem Fall aber sichergehen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht zu sehr davon abgelenkt werden. Also auf eine zu auffällige Fahrzeugbeschriftung, von der sich vielleicht auch noch andere Teilnehmer des Straßenverkehres gestört oder belästigt fühlen, sollte auf jeden Fall verzichtet werden.Auto

Sicherheit geht vor!

Bei der Fahrzeugbeschriftung steht auch die Sicherheit im Vordergrund. Entsprechend ist es wichtig, dass die Sicht des Fahrers durch die Fahrzeugbeschriftung nicht eingeschränkt wird. Verboten ist beispielsweise das Anbringen einer Fahrzeugbeschriftung auf der Frontscheibe. Die Sicht des Fahrers darf durch nichts gestört werden und er muss auch den kompletten Straßenbereich einsehen können. Fahrzeugbeschriftung auf der Heckscheibe, die bereits heute oftmals zu sehen ist, muss durchsichtig sein oder darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Generell muss die Beschriftung auf den Fenstern 70 Prozent des Lichtes durchlassen. Dies gilt auch für die Seitenfenster, die ja gerne mal abgeklebt werden.

Verboten!

Generell verboten sind selbstleuchtende Fahrzeugbeschriftungen. Darüber hinaus auch beleuchtete oder lumineszierende  Bemalungen oder Fahrzeugbeschriftungen. Und auch auf retroflektierende Anbringungen sollte grundsätzlich verzichtet werden.

Im Zweifel lieber fragen

Wenn Sie sich bei Ihrer Fahrzeugbeschriftung nicht sicher sind, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Werbefachmann sprechen. Dieser kann auch genaue Hinweise darüber geben, welche Art der Beschriftung für Sie und Ihr Fahrzeug am effektivsten ist. Denn nicht immer ist eine komplette Gestaltung des Wagens die sinnvollste Lösung. Oftmals reichen schon einzelne Klebebuchstaben oder Werbeaufkleber. Weniger ist eben auch in der Fahrzeugbeschriftung immer mehr!